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"Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer"
(Artikel 40 GG
)


In dieser Wahlperiode haben wir Wolfgang Thierse zum Präsidenten gewählt. Seine Stellvertreter sind Petra Bläss (PDS), Anke Fuchs (SPD), Rudolf Seiters (CDU), Hermann Otto Solms (FDP) und Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen). Außerdem sind 41 Abgeordnete Schriftführer, und einer dieser 41 bin ich.

Die Aufgaben der Schriftführer

Der Präsident und zwei Schriftführer - jeweils einer der Regierungsfraktionen und einer der Oppositionsfraktionen - bilden den Sitzungsvorstand.

Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten in der Leitung der Sitzungen: Sie nehmen Wortmeldungen entgegen, halten die Sitzungsverlauf fest und nehmen weitere Aufgaben wahr. So fällt ihnen eine wichtige Rolle bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu. Der Sitzungsvorstand kann nämlich nur einmütig entscheiden, ob bei Abstimmungen - mittels Handzeichen oder Aufstehen - eine Mehrheit von Ja- oder Neinstimmen vorliegt.

Falls ein Mitglied des Sitzungsvorstandes Zweifel hat, muß die Abstimmung durch das Zählen der Stimmen, dem sogenannten Hammelsprung, wiederholt werden. Auch bei namentlichen Abstimmungen und geheimen Wahlen zählen die Schriftführer die Stimmen.

Geheime Abstimmungen gibt es übrigens nur bei der Wahl von Personen für bestimmte Ämter (z.B. Bundeskanzlerwahl), nicht jedoch bei Abstimmungen über Gesetze oder Anträge.

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