Stadt Königslutter
Rat der Stadt

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Die kommunale Selbstverwaltung wird in Deutschland durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und in Niedersachsen zusätzlich durch Artikel 57 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung garantiert. Sie beruht auf der einfachen, aber genialen Idee des Reichsfreiherrn vom Stein, dass die Bürgerinnen und Bürger eines Gemeinwesens am ehesten in der Lage sind, selbst oder durch die von ihnen Gewählten die Entwicklung ihrer Gemeinde zu bestimmen.

Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde.

Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen und Ratsherren sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister (dieses gilt in Niedersachsen für „eingleisige“ Gemeinden). Die Ratsfrauen und Ratsherren werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.

In der Wahlperiode 2001 – 2006 besteht der Rat Königslutter aus 33 Ratsfrauen und Ratsherren plus hauptamtlichen Bürgermeister (ab 28. Mai 2003). Die Kommunalwahl am 9. September 2001 brachte folgendes Ergebnis:

SPD 41.06 % = 14 Sitze
CDU 42.05 % = 15 Sitze
UWG 5.67 % = 2 Sitze
Bündnis 90/DIE GRÜNEN 4.57 % = 1 Sitz
FDP 4.69 % = 1 Sitz

Fraktionen und Gruppen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat, im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen mit. Deren Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Königslutter (www.koenigslutter.de).

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Niedersächsische Gemeindeordnung in der aktuellen Fassung. Sie beinhaltet u. a „Grundlagen der Gemeindeverfassung (§§1 - 12)“, „Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger (§§ 21 – 30)“ und „Innere Gemeindeverfassung (§§ 31 – 81)“.

Als Quellen stehen Ihnen auch die Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Königslutter zur Verfügung.

 

 

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SPD-Fraktion

Hauptsatzung
PDF-Datei 22 KB

Geschäftsordnung
PDF-Datei 22 KB